Berufsprüfung
Der Lehrgang Handwerker/in in der Denkmalpflege schliesst mit einer Berufsprüfung ab. Zusammen mit den höheren Fachprüfungen gehören die Berufsprüfungen zur höheren Berufsbildung. Diese Prüfungen können von Berufsleuten mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer anderen gleichwertigen Qualifikation abgelegt werden. Pro Jahr absolvieren rund 15’000 Personen erfolgreich eine solche Prüfung.
Berufsprüfungen ermöglichen Berufsleuten eine erste fachliche Vertiefung und Spezialisierung nach der beruflichen Grundbildung in einem Beruf. Sie setzen eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld voraus. Erfolgreiche Absolventen erhalten einen eidgenössischen Fachausweis (z.B. «HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis»). Der Fachausweis ist in der Regel eine Zulassungsbedingung für die höhere Fachprüfung.
Vorbereitung
Trägerschaft und Organisation
der eidgenössischen Prüfungen
Berufs- oder Branchenverbände sorgen als Prüfungsträger dafür, dass die Abschlüsse der eidgenössischen Prüfungen einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zum Arbeitsmarkt haben. Eine Prüfungsordnung regelt die Zulassungsbedingungen für die einzelnen Prüfungen, das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, das Qualifikationsverfahren sowie den entsprechenden gesetzlich geschützten Titel. Die Prüfungsträger reichen dem SBFI die Prüfungsordnungen zur Genehmigung ein.
Lehrgänge
Zur Vorbereitung auf die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen werden berufsbegleitende Lehrgänge angeboten. Der Besuch dieser Lehrgänge ist freiwillig. Die Lehrgänge werden von kantonalen Bildungsinstitutionen, Bildungszentren, von Berufsverbänden oder privaten Bildungsanbietern durchgeführt.
Quelle: www.sbfi.admin.ch

wichtige Termine
Themeneingabe Projektarbeit
16. Oktober 2024
Rückmeldung zur Themeneingabe
09. Dezember 2024
Anmeldeschluss Prüfungen
17. Februar 2025
Abgabe der Projektarbeit
03. März 2025
Prüfungen in Effretikon
17. – 20. Juni 2025
Dokumente
Qualifikationsprofil und Tätigkeitsübersicht
Das folgende Dokument zeigt auf, welche Tätigkeiten in jeder Fachrichtung für die Berufsprüfung beherrscht werden müssen und wie die Kompetenzen gemessen werden.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung regelt das Vorgehen zur Feststellung, ob die Kandidatin oder der Kandidat die erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um als Handwerkerin oder Handwerkerin in der Denkmalpflege tätig zu sein.
Wegleitung zur Prüfungsordnung
Die Wegleitung ist eine Ergänzung zur Prüfungsordnung und gilt mit dieser als Grundlage für die Prüfung. Sie dient den Kandidatinnen und Kandidaten zur umfassenden Information, indem sie die Prüfungsordnung wo nötig kommentiert und ergänzt.